Eine Verordnung für eine logopädische Therapie erhalten Sie auf folgendem Weg
Vorstellung bei ihrem Kinder-, Haus- oder HNO- Arzt (bei myofunktioneller Störung oder einer Artikulationsstörung auch bei Ihrem Zahnarzt/ Kieferorthopäden)
Hält der Arzt die logopädische Therapie für notwendig, erhalten Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept).
Sie melden sich telefonisch in der logopädischen Praxis und erhalten einen Termin für ein Erstgespräch und Beratung. (Die Verordnung ist nur 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig!)
Zu diesem Erstgespräch bringen Sie die logopädische Verordnung und wenn vorhanden weitere relevante Arzt- oder Therapieberichte mit.
Bitte beachten Sie, dass es auch bei uns Wartezeiten gibt - Gerne können Sie sich bereits vorab auf die Warteliste setzen lassen.